Zweiter Offener Brief zum Parlamentarischen Untersuchungsauschuss „Neukölln“, 4. Januar 2022:

Nun wurden von Juni bis Dezember 2022 neun Sitzungen im langerwarteten parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Neukölln“ abgehalten. Betroffene wurden als Zeuginnen und Zeugen angehört. Und die Einschätzung von externen Sachverständigen, wie den Opferberatungsstellen hinzugezogen. Die Phase dieser Anhörungen ist mit der 9. Sitzung (am 9.12.2022) abgeschlossen worden. Der Ausschussvorsitzende Florian Dörstelmann (SPD) bilanziert, der Untersuchungsausschuss zur rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln sei bis jetzt „erfolgreich“ verlaufen, der Ausschuss habe „einen hervorragenden Überblick darüber bekommen, wie welche Akteure zugange sind, wie die Vernetzung erfolgt und was einzelnen Akteuren mutmaßlich zugeordnet werden kann“ und schlussfolgert: „Das heißt, wir erkennen die Muster der Anschlagsserie immer besser.“ (lt. „Tagesspiegel“).

In der 10. Sitzung am 6. Januar soll es weitergehen mit der Beweiserhebung durch die Zeug:innen Uta Leichsenring und Dr. Herbert Diemer, die vom damaligen Innensenator Geisel als Sonderermittler im „Neukölln-Komplex“ eingesetzt wurden. In einer gemeinsamen Runde mit den zuständigen Senatsverwaltungen soll außerdem besprochen werden, wie künftig Akten für den Ausschuss zur Verfügung gestellt werden können. Denn zuvor hatten die Sprecher:innen der Fraktionen beklagt, dass kaum Unterlagen vorlägen und dem Senat eine „Blockade“ vorgeworfen.

„Auf gutem Kurs“ sind wir erst, wenn wir sehen können, wo es lang geht!

Die Anhörung der Zeuginnen und Zeugen und Anhörung der externen Expertinnen war sehr aufschlussreich und ein großer Erfolg der Betroffenen von rassistischer und rechter Gewalt sowie der mit ihnen solidarischen Menschen aus Gesellschaft und Politik. In einem Ersten Offenen Brief haben wir unsere Anliegen, Vorstellungen und auch Kritiken dargelegt. Nach der 9. Sitzung kommen wir zu einer etwas anderen Schlussfolgerung:

Der Untersuchungsausschuss legt eine Missachtung der Betroffenen zutage, die inakzeptabel ist. Es gibt engagierte und in der Sache engagierte Abgeordnete und Abgeordnete, die öffentlich verkünden, sie hätten den Bericht der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR) vor deren Anhörung gar nicht gelesen, wie es der Fall des maßgeblichen CDU-Vertreters im Ausschuss war.

Wir haben den Eindruck, dass Abgeordnete und Fraktionen immer noch nicht verstanden haben, was der Untersuchungsausschuss leisten soll und muss. Der Ausschuss wird bloß mehr oder weniger durchgezogen. Wir können noch keine Strategie sehen, die etwas verändern möchte und das Potential dazu hat. Derzeit werden letztlich nur Tatsachen zusammengetragen, die in der Zivilgesellschaft seit Jahren bekannt sind. Frau Leichsenring und Herr Dr. Diemer werden darüber hinaus lediglich ihren Bericht – der nach seinem Inhalt unvollständig bleiben musste – bestätigen. Worin liegt da ein Erkenntnisgewinn?

Aktenanforderungen endlich durchsetzen!

Bisher verweigern Innen- und Justizverwaltung die Herausgabe der relevanten Akten aus den Sicherheitsbehörden an den Ausschuss. Die Justizverwaltung verweist dabei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main, wonach die Herausgabe von Akten an den vom Hessischen Landtag hierzu eingesetzten Untersuchungsausschuss im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Lübke bis zum Abschluss des Strafverfahrens die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens gefährde. Derartige Scheinprobleme sind im Zusammenhang mit den vom Bundestag und einzelnen Landtagen eingesetzten NSU-Untersuchungsausschüssen nie konstruiert worden! Ergeben sich aus den Behördenakten tatsächlich noch Wunder, die in das jetzt noch beim Amtsgericht laufende Verfahren gegen Sebastian Thom eingeführt werden können? Und was ist mit den eingestellten Ermittlungsverfahren? Der Ausschuss muss hier endlich aktiv werden und notfalls auch rechtliche Schritte ohne Rücksichtnahme auf die parteipolitische Zuordnung der betreffenden Ressorts ergreifen.

Eine echte Öffentlichkeit des Ausschusses herstellen!

Noch immer warten wir darauf, dass im Neukölln-Untersuchungsausschuss wirkliche Öffentlichkeit hergestellt wird. Die Betroffenen wurden vor dem Ausschuss weitgehend allein gelassen und mussten sich allein der teilweise unfreundlichen Atmosphäre, polemischen Kommentaren und irreführenden bis absurden Fragen stellen.

Wir, die unterzeichnenden Betroffenen und Initiativen, fordern den Präsidenten des Abgeordnetenhauses, den Ausschuss und seine Mitglieder daher nochmals auf, die räumlichen Bedingungen für eine echte Öffentlichkeit herzustellen.

Wir fordern alle Abgeordneten auf ein Konzept zu erstellen und dafür alles Erforderliche einzuholen. Um, wie es in dem Einsetzungsbeschluss heißt, aufzuklären, welche „Akteure“ und welche „Vernetzungen“ in den Blick genommen werden, oder welche „Muster“, die solche Anschlagsserien ermöglichen wie betrachtet werden sollen, braucht es Entschlossenheit und Transparenz.

Der Prozess gegen die Nazi-Bande um Sebastian Thom zeigt das strukturelle Behördenversagen nochmals auf!

Der seit Monaten vor dem Amtsgericht Tiergarten laufende Prozess gegen Mitglieder einer Nazi-Bande, deren prominentester Vertreter Sebastian Thom ist, macht deutlich, dass Justiz und Sicherheitsbehörden immer noch nicht verstanden haben oder wahrnehmen wollen, dass der Neukölln-Komplex ein berlinweites rechtsterroristisches Netzwerk betrifft.
Vernetzungen und gemeinsame Planungen waren nie Gegenstand der Anklage – es wurden lediglich scheinbare Einzeltaten angeklagt. Das Verfahren gegen den Neuköllner Neonazi Oliver Werner wurde aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt, weil der Angeklagte sich krankgemeldet hatte. Ob und wann der Prozess gegen ihn fortgesetzt wird, ist unklar. Das von der Vorsitzenden Richterin deswegen angeforderte Attest ist offenbar nie eingereicht worden. Im Laufe des Prozesses stellte sich außerdem heraus, dass Werner, der als politischer „Ziehvater“ von Thom gilt, mit seinem Zögling gerichtsfest dabei beobachtet worden war, Morddrohungen an der Wohnung eines Antifaschisten anzubringen. Eine weitere Anklage gegen Werner könnte daran scheitern, dass der Staatsschutz ein an sich von Amts wegen anzuzeigendes Delikt aus „ermittlungstaktischen Gründen“ eben nicht angezeigt hat.

Betroffene der Neuköllner Anschläge und zivilgesellschaftliche Gruppen hatten bereits 2018 eine Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt gefordert. Aber das Bestehen eines kriminellen rechten Netzwerks wurde schon damals nicht einmal in Betracht gezogen.
Die Anklagen im Prozess gegen die Neuköllner Nazibande machen die Täter zu Einzeltätern, ihre Taten zu Einzeltaten. Die Justiz geht also nicht von der Tatsache aus, dass in Berlin – nicht nur in Neukölln – seit deutlich mehr als zehn Jahren ein militantes Neonazi-Netzwerk aktiv ist. Die Arbeitsteilung zwischen den Mitgliedern der Nazibande ist bei dem Prozess nicht berücksichtigt worden, in der Folge wurde Tilo Paulenz, der Betroffene der Brandanschläge nachweislich ausspioniert hatte, dann auch wegen der Anschläge freigesprochen.

Es sind bereits Burak Bektaş (05.04.2012) und Luke Holland (20.09.2015) ermordet worden. Müssen noch weitere Menschen sterben ehe gegen die Neonazi-Strukturen in Neukölln und den übrigen Berliner Bezirken ermittelt wird?

Auch hier ist klar:
Wir erwarten vom Untersuchungsausschuss Ergebnisse – bevor es wieder einmal zu spät ist.

Berlin, den 4. Januar 2023


Erstunterzeichner*innen (04.01.2023):

BASTA
NSU-Watch
Claudia v. Gélieu
Christian v. Gélieu
Reachout
Andere Zustände ermöglichen (aze)
Neukölln Watch
Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes- Bund der Antifaschist*innen
Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş
—–
Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş
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